
Das schreibt die Entwässerungssatzung vor
Nach § 12 der Entwässerungssatzung (EWS) der Stadt Aschaffenburg gilt für Grundstücksanschlüsse, Messschächte und Grundstücksentwässerungsanlagen:
- Der Eigentümer muss die Anlagen auf eigene Kosten auf Mängel prüfen lassen.
- Die Prüfung ist alle 20 Jahre ab Inbetriebnahme fällig.
- Prüfen darf nur ein fachlich geeignetes Unternehmen.
- Die Bestätigung des Unternehmens muss innerhalb von vier Wochen nach der Prüfung unaufgefordert bei der Stadt vorgelegt werden.
- Festgestellte Mängel sind unverzüglich zu beseitigen; bei erheblichen Mängeln ist innerhalb von zwei Monaten eine Nachprüfung vorgesehen.
Verstöße gegen Prüf- und Vorlagepflichten können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Für Anlagen, die beim Inkrafttreten der Satzung im Mai 2016 bereits bestanden und nicht in den 15 Jahren davor geprüft wurden, galt eine Frist von fünf Jahren. Diese Frist ist inzwischen abgelaufen. Wurde Ihre Anlage seit 2001 nicht geprüft, sollten Sie die Prüfung jetzt nachholen.
Wann ist Ihr Grundstück dran?
Als Faustregel gilt: Inbetriebnahme oder letzte Prüfung plus 20 Jahre. Zwei Beispiele:
Anschluss seit 2006 in Betrieb
Die erste Prüfung ist 2026 fällig – also jetzt. Für 2007 in Betrieb gegangene Anlagen folgt 2027.
Keine Prüfung seit 2001
Die Übergangsfrist ist abgelaufen – die Prüfung sollte so bald wie möglich nachgeholt werden.
Die Beispiele dienen der Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die jeweils gültige Satzung der Stadt Aschaffenburg (Entwässerungssatzung vom 18.05.2016).
So läuft die Prüfung ab
- Termin vereinbarenRufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir klären vorab, welche Leitungen geprüft werden müssen.
- Reinigung, falls nötigFür ein aussagekräftiges Bild muss die Leitung frei sein – bei Bedarf reinigen wir sie vorher.
- Kamera-InspektionWir befahren die Leitungen mit der Kamera, orten den Verlauf und dokumentieren den Zustand. Wo erforderlich, führen wir zusätzlich eine Dichtheitsprüfung durch.
- Bestätigung für die StadtSie erhalten die Dokumentation und die Bestätigung, die Sie bei der Stadt vorlegen.
- Mängel behebenWerden Schäden festgestellt, erhalten Sie ein kostenloses Angebot für die Sanierung – meist grabenlos von innen.

Häufige Fragen
Wer muss die Prüfung veranlassen?
Der Eigentümer des Grundstücks. Er muss die Prüfung auf eigene Kosten von einem fachlich geeigneten Unternehmen durchführen lassen und die Bestätigung innerhalb von vier Wochen unaufgefordert bei der Stadt vorlegen.
Wann ist meine Prüfung fällig?
Die Satzung sieht eine Prüfung in Abständen von 20 Jahren ab Inbetriebnahme vor. Für ältere Anlagen, die vor Inkrafttreten der Satzung 2016 nicht in den vorangegangenen 15 Jahren geprüft wurden, galt eine Übergangsfrist von fünf Jahren – sie ist inzwischen abgelaufen. Im Zweifel beraten wir Sie gern.
Was passiert, wenn Mängel gefunden werden?
Festgestellte Mängel müssen unverzüglich beseitigt werden. Bei erheblichen Mängeln sieht die Satzung innerhalb von zwei Monaten eine Nachprüfung vor. Viele Schäden sanieren wir grabenlos von innen.
Gilt das auch in den Gemeinden im Landkreis?
Diese Regeln gelten für die Stadt Aschaffenburg. Die Gemeinden im Landkreis haben eigene Entwässerungssatzungen, die oft ähnliche Pflichten enthalten. Fragen Sie uns – wir sagen Ihnen, was für Ihren Ort gilt.